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So geht gründen – DAS ist wichtig!
Willkommen zurück zu unserer Serie! Im letzten Teil haben wir Dorothea dabei zugesehen, wie sie ihre ersten Belege hochgeladen und die Software mit ihrem neuen Geschäftskonto verbunden hat. Heute gehen wir einen Riesenschritt weiter: Es geht um den Moment, in dem die Technik für uns arbeitet – und um die Frage, was passiert, wenn Geld auftaucht, für das es gar keine Rechnung gibt.
Dorothea loggt sich motiviert in ihr Lexware Office ein und klickt auf „Kontoumsätze aktualisieren“. Mit einem leisen Pling erscheinen die ersten Kontobewegungen auf dem Bildschirm. Doch noch bevor ihre ersten gezahlten Rechnungen auftauchen, springt ihr eine Zahl ins Auge: 1.000,00 Euro Gutschrift
„Ach ja, mein Startkapital!“, erinnert sie sich. Aber sofort schießt ihr ein eisiger Gedanke durch den Kopf: Keine Buchung ohne Beleg! Daran wurde sie im Buchhaltungscoaching immer wieder erinnert. Aber für die Überweisung von ihrem privaten Bankkonto auf das Geschäftskonto hat sie ja gar keine Rechnung. Was nun?
Hier darf Dorothea aufatmen. Die strikte Regel „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt für alle geschäftlichen Vorfälle – also alles, was deinen Gewinn beeinflusst. Die Einzahlung von privatem Geld oder z.B. die Überweisung der privaten Miete sind jedoch rein private Vorgänge. Sie verändern nicht deinen Erfolg, sondern nur den Kontostand deines Geschäftskontos.
Dafür gibt es im SKR03 einen eigenen Bereich Privatkonten. Dorothea schaut also nach ihren Notizen aus dem Coaching:
Dorothea klickt also mutig auf die 1.000-Euro-Gutschrift, wählt die Option „Zuordnen ohne Beleg“ und tippt die 1890 ein. Ein Klick – und die erste Hürde ist genommen. Ganz ohne schlechtes Gewissen!
Der magische Moment: Wenn die Software mitdenkt
Nachdem das Startkapital sauber verbucht ist, widmet sich Dorothea den Ausgaben. Sie erwartet, jetzt wieder mühsam Konten suchen zu müssen, doch dann erlebt sie den Vorteil der Digitalisierung in der Buchhaltung: Die Automatisierung.
Die Software erkennt die Beträge und Empfänger der Bankabbuchungen und vergleicht sie blitzschnell mit den Belegen, die Dorothea bereits hochgeladen und den Buchungskonten zugeordnet hatte. „Moment mal…“, murmelt sie und stutzt. Zu der Abbuchung der Druckertinte schlägt ihr das System direkt die passende Rechnung vor, die sie neulich als „Bürobedarf“ (4930) markiert hatte. Dorothea muss nur noch kurz prüfen, ob Betrag und Empfänger übereinstimmen, bestätigen – und fertig!
Ein tiefer Seufzer der Erleichterung
Als die Liste der offenen Kontoumsätze abgearbeitet ist, lehnt Dorothea sich zurück. Die Angst, im Chaos zu versinken, ist einem Gefühl von Stolz gewichen. Sie hat ihre Buchungen im Griff, und das System arbeitet für sie.
Heute Vormittag hat Dorothea ihr erstes Projekt abgeschlossen. Das bedeutet: Die erste eigene Rechnung darf geschrieben werden!
Die Anlage und Gestaltung ihrer Ausgangsrechnung hatte Dorothea bei der Einrichtung der Software übersprungen, das wird also noch einmal spannend. Außerdem hatte ihr Ihre Buchhaltungs-Coach eingebläut, regelmäßig ihre Buchungen zu kontrollieren und notfalls Korrekturen vorzunehmen. Auch das steht an.
Also bleib dran und erfahre im nächsten Teil unserer Reihe: Buchhaltung für Gründerinnen – Wie Zahlen zum Spaß-Faktor werden.
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